Einbürgerung
- Demet Kara
- 24. Jan. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 19. Januar 2024 eine Gesetzesänderung im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts. Die wesentlichen Neuerungen umfassen:
- Die erforderliche Aufenthaltsdauer in Deutschland für eine Einbürgerung wird von 8 auf 5 Jahre verkürzt.
- Eine Verkürzung auf 3 Jahre ist unter bestimmten Bedingungen möglich, insbesondere bei herausragenden Integrationsleistungen (C1-Sprachkenntnisse und exzellente schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement).
- Bei Einbürgerung kann die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden.
- Eine Einbürgerung ist bei Bezug von Sozialleistungen ausgeschlossen, es sei denn, die betreffende Person ist in Vollzeit erwerbstätig.
- Die Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit führt nicht mehr automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit (keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich).
Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, voraussichtlich frühestens im Mai/Juni 2024.
Für Einwohner Berlins gelten zusätzlich folgende Hinweise seit Januar 2024:
Seit Januar 2024 ist das Landesamt für Einwanderung in Berlin zuständig für die zentrale Bearbeitung von Einbürgerungsverfahren. Neue Anträge können über eine Online-Plattform digital eingereicht werden.
Alle noch nicht bearbeiteten Anträge der Bezirksämter wurden digitalisiert und werden nun von der zentralen Behörde bearbeitet. Aufgrund der etwa 40.000 unbehandelten Anträge ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Über aktuelle Entwicklungen halten wir Sie hier auf dem Laufenden.
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